Kulturelle Bildung als kommunale Aufgabe
– Notizen aus dem Verwaltungsalltag

Seit Sommer 2010 gibt es die lang ersehnte Koordinierungsstelle für Kulturelle Bildung. Die Stelle ist derzeit im Kulturreferat der Landeshauptstadt München angesiedelt und hat die Aufgabe, referatsübergreifend zwischen Kultur- und Sozialreferat und Referat für Bildung und Sport zu kommunizieren und darüber hinaus zu agieren. Seit Anfang März diesen Jahres ist die Stelle nun mit uns besetzt: Katharina von Korff (bildende Künstlerin und Musikerin, bisher vor allem als Kunstvermittlerin tätig) und Andrea Engl (Ethnologin, in den letzten Jahren vor allem als Kuratorin Kultureller Veranstaltungen tätig).
Unser Auftrag ergibt sich vor allem aus der aktuellen Konzeption „Kulturelle Bildung für München“, die 2009/2010 in einem kollaborativen Prozess unter Einbeziehung vieler Münchner Akteure erarbeitet wurde.
(Nachzulesen unter www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/
Kulturreferat/Kulturelle_Bildung/Konzept.html
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Gerne schicken wir die Konzeption auf Anfrage zu.)

Aus diesem umfangreichen Konvolut an Aufgaben und Zielen, möchten wir hier hier einige Punkte heraus greifen, die uns aktuell besonders relevant erscheinen:
„Kulturelle Bildung ist eine gemeinsame Aufgabe von Schule, Jugendarbeit und Kultur, von Stadt und Land, von öffentlicher Hand und freier Szene“ (1) – Die verbesserte Vernetzung und kooperative Kommunikation durch alle Ebenen hindurch ist eines unserer zentralen Ziele der nächsten Jahre. Besonders relevant erscheint uns, Strategien und Angebote zu entwickeln, die die Qualität der kulturellen Angebote fördern. Einerseits geht es uns darum, KünstlerInnen und KulturvermittlerInnen auf die Arbeit in den Schulen unterstützend vorzubereiten. Andererseits wollen wir die institutionellen und strukturellen Rahmenbedingungen verbessern, in denen sie agieren und ihre Projekte realisieren. Dazu gehören vor allem Projekte in Schulen und Kindertagesstätten, aber auch der außerschulische Bereich.
Projekte der Kulturellen Bildung bedürfen der Unterstützung, des Freiraums und der Verbindlichkeit, so dass sich alle PartnerInnen und letztlich auch die TeilnehmerInnen in möglichst abgesicherten Kontexten frei bewegen und entfalten können. Wir sehen es in diesem Zusammenhang als unsere Aufgabe, verstärkt den Dialog zwischen allen Akteuren zu fördern und Serviceangebote für beide Seiten zu entwickeln. Auf diese Weise hoffen wir die Kulturelle Bildung für München auf noch solidere Beine zu stellen, als sie es durch die vielschichtige und starke freie Trägerszene ohnehin schon ist.
Doch zurück zu „unserer“ Koordinierungsstelle: Im Sinne der UNESCO-Konvention zur Kulturellen Vielfalt aus dem Jahr 2005, verstehen wir kulturelle Teilhabe als Menschenrecht und somit als nicht verhandelbar. Kulturelle Teilhabe ist als gleichwertig mit ökonomischer und politischer Teilhabe zu sehen. Sie ist insofern nicht nur eine pädagogische (wie in Deutschland vordringlich wahrgenommen), sondern vor allem auch eine gesellschaftspolitische Frage.


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